Mein Leistungsspektrum

Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran und lässt sich nicht mehr aufhalten. Seien Sie von vornherein mit dabei und lassen Sie sich von mir beraten, wie Sie Ihr Unternehmen und Ihre Geschäftsprozesse auf die digitale Welt optimal umstellen können. Egal, ob Buchführung oder Lohnabrechnung, die durchgehende digitale Bearbeitung ermöglicht es Ihnen, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

Trotz der ganzen Digitalisierung möchte ich den Menschen hinter den Zahlen nicht vergessen und diesen ebenfalls optimal steuerlich beraten.

Für mich ist es selbstverständlich, dass ich meine Verschwiegenheitspflicht und eine vertrauliche Behandlung Ihrer Informationen einhalte. Eine ständige Fort-/Weiterbildung sowie Erfahrungsaustausch mit anderen Steuerberatern ist mir sehr wichtig, um Ihnen eine optimale Beratung anbieten zu können.

Ich berate Sie gerne zu folgenden Leistungen:

  • Steuerberatung
  • Steuererklärung
  • Jahresabschluss
    Es werden alle Vorschriften sowohl handelsrechtliche und steuerliche berücksichtigt und mögliche Wahlrechte und Steuersparmöglichkeiten ausgeschöpft.
  • laufende (digitale) Buchführung
    Sie sparen Zeit und Nerven. Ich kümmere mich um Buchungsvorschriften und –techniken von A-Z. Durch die betriebswirtschaftlichen Auswertungen erhalten Sie von mir ein Werkzeug zur Unternehmenssteuerung. Auf einen Blick erkennen Sie Entwicklungen und Tendenzen und können zeitnah und Liquidität prüfen.
    Sie haben die Sicherheit, die Fristen einzuhalten. Bei schwierigen Sachverhalten hilft mein fundiertes Know-how.

  • Lohnbuchhaltung
    Alle sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften im Bereich Lohn/Gehalt wird entsprechend von mir geprüft und angewendet. 
    Ihre Arbeitnehmer haben die Möglichkeiten Ihre Lohnabrechnungen/Lohnsteuerbescheinigungen und Sozialversicherungsnachweise durch direkten elektronischen Zugang abzurufen.

  • Anträge beim Finanzamt
  • Erbschaft-/Schenkungssteuer
  • Grundsteuererklärung zum 01.01.2025

Grundlage für meine Preisgestaltung ist die Steuerberatervergütungsverordnung in der aktuellen Fassung.
Hier wird Ihr Einkommen/Umsatz oder Kosten als Gegenstandswerte in Vergleich mit dem erforderlichen Zeitaufwand gesetzt.